Förderbereich

Vielfältige Fördermöglichkeiten im erweiterten Rahmen unseres "Geschäftsbereiches Arbeitswelten und Berufliche Bildung" bieten strukturierte Tagesangebote für Menschen mit schweren Behinderungen, herausfordernedem Verhalten bzw. fortschreitenden Erkrankungen, die entweder noch nicht über die erforderlichen Fähigkeiten für den Berufs- oder Ausbildungsbereich in der Werkstatt verfügen oder nicht mehr darin tätig sein können. Eine stabile Betreuungsstruktur gewährleistet individuelle Unterstützung, Förderung und Therapie sowie sinnstiftende Beschäftigung. Unser Ziel ist es, die vielfältigen Interessen, Leistungsniveaus und unterschiedlichen Schweregrade der Behinderungen bestmöglich zu berücksichtigen.

Im Förderbereich der Zweigwerkstatt in Artern, Rastenberg und Sömmerda werden Menschen gefördert und betreut, die die Zugangsvoraussetzungen für eine Werkstatt für Menschen mit Behinderung nicht oder noch nicht erfüllen. Die Übergänge zwischen den verschiedenen Arbeits- und Berufsbildungsbereichen sind fließend gestaltet um sich den jeweils individuellen Lebensumständen sowie dem aktuellen Gesundheits- und Entwicklungsstand der Menschen mit Beeinträchtigung anzupassen.

  • Maßnahmen zum Erhalt und zur Weiterentwicklung von Fähigkeiten und Fertigkeiten
  • Förderung der Persönlichkeitsentwicklung, Selbstständigkeit sowie Lebensqualität
  • Förderung im Bereich Arbeit und Beschäftigung, z.B. kreatives und handwerkliches Arbeiten, Zeichnen und Gestalten
  • Förderung im lebenspraktischen Bereich, z. B. einfachste Handlungen im Kochen und Backen, Umgang mit Geld, Teilnahme im öffentlichen Verkehr
  • Förderung im motorischen Bereich, z.B. Sport, Spiel, Lauftraining, , Training Fein- und Grobmotorik, 
  • therapeutische Maßnahmen
  • Förderung im Bereich Wahrnehmung und Entspannung z.B. Musik & Rhythmik, Snoezelen
  • Umsetzung ganzheitlicher Betreuung im Bereich Nahrungsaufnahme, medizinische Versorgung und Hygiene
  • Umsetzung spezieller Therapiekonzepte, z.B. Pörnbacher Konzept, Tellington TTouch for you, TEACCH

Zuständig für die Finanzierung des teilstationären Angebots sind die Rehabilitationsträger.
Selbstverständlich können während der Betreuungszeiten ärztlich verordnete Therapien (Logopädie, Ergotherapie, Krankengymnastik usw.) in unseren Räumlichkeiten wahrgenommen werden.

Standorte unserer Förderbereiche

Kontakt

Mathias Aller
Geschäftsbereichsleiter